Kirchen/Friedhöfe

Verwaltung der Friedhöfe

Für die Verwaltung unserer Friedhöfe, gibt es unterschiedliche Zuständigkeiten.

Friedhof Teicha

Verwaltung durch die Gemeinde Petersberg

Friedhof Sennewitz

Verwaltung durch Kirchspiel Teicha

Satzung und Preise (folgen in Kürze)

Friedhof Morl


Friedhofs gebühren satzung Morl

Evangelisches Kirchspiel Teicha – Friedhof Morl
Beschlossen am 4. Juni 2025, genehmigt am 9. September 2025


1. Ruhefristen

Auf dem Friedhof Morl gelten folgende Ruhezeiten:

  • Erdbestattungen: 15 Jahre
  • Urnenbeisetzungen: 15 Jahre

2. Gebührenübersicht

2.1 Grabrechte

Art der Grabstätte Beschreibung Gebühr (EUR)
Erdwahlgrab 2,00 m × 1,00 m – 1 Sarg und 2 Urnen 1.065,00 €
Urnenwahlgrab (bis zu 2 Urnen) 2,00 m × 1,00 m 690,00 €
Urnenwahlgrab (bis zu 4 Urnen) 2,00 m × 1,00 m 1.380,00 €
Baumgrab (zweistellig, 2 Urnen) Friedhofsgepflegt, inkl. Anlage, Gestaltung, Instandhaltung, Pflege und Namensnennung 1.400,00 €
Baumgrab (einstellig, 1 Urne) Friedhofsgepflegt, inkl. Anlage, Gestaltung, Instandhaltung, Pflege und Namensnennung 750,00 €
Gemeinschaftsgrabstätte (Urnen) Nutzungsdauer 15 Jahre, inkl. Anlage, Gestaltung, Instandhaltung, Pflege und Namensnennung 750,00 €

2.2 Reservierung und Verlängerung

Bei Reservierungen ohne sofortige Beisetzung sowie bei notwendigen Verlängerungen des Nutzungsrechts werden jährliche Gebühren erhoben:

Leistung Jahresgebühr (EUR)
Erdwahlgrab (einzeln) 71,00 €
Urnenwahlgrab (bis zu 2 Urnen) 46,00 €
Urnenwahlgrab (bis zu 4 Urnen) 92,00 €
Baumgrab (zweistellig, 2 Urnen) 93,00 €
Baumgrab (einstellig, 1 Urne) 50,00 €

2.3 Verwaltungsgebühren

Leistung Gebühr (EUR)
Zulassung von Gewerbetreibenden (Steinmetze, Bestatter, Gärtnereien, Fotografen) für 3 Jahre 30,00 €
Bearbeitung eines Antrags auf Ausgrabung oder Umbettung (pro Vorgang) 100,00 €

Für umsatzsteuerpflichtige Leistungen wird zusätzlich die gesetzliche Mehrwertsteuer (zzt. 19 %) erhoben.

3. Gewerbliche Leistungen

Für Leistungen wie Gießen, Sauberhalten, Bepflanzung oder andere gärtnerische Arbeiten gelten gesonderte Entgelte. Diese richten sich nach der jeweiligen Entgeltordnung bzw. nach dem Angebot der Friedhofsverwaltung.

4. Inkrafttreten

Diese Friedhofsgebührensatzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung vom 28. August 2007 mit allen Änderungen außer Kraft. Maßgeblich für die Anwendung ist der Tag der Zusage der Leistung.

Friedhofsträger:
Evangelisches Kirchspiel Teicha – Friedhof Morl
Genehmigt durch das Kreiskirchenamt Halle am 9. September 2025 (Az. 630/08078/24).

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